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Der DRK-Kreisverband Rhein-Hunsrück e.V. nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten speichern und wie wir sie verwenden. Wir haben…
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Impressum Anbieterkennung nach § 5 TMG DRK-Kreisverband Rhein-Hunsrück e.V.Poststraße 255469 Simmern Telefon (0 67 61) 95 95-0Telefax (0 67 61) 95 95-20
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1. Die Entwicklung der Genfer Abkommen Verfolgt man die Geschichte der Menschheit bis zu ihren Anfängen zurück, kommt man zu der Erkenntnis, dass sie immer auch von Unmenschlichkeit begleitet war.…
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2. Der Grundsatz der Genfer Abkommen "Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der…
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3. Benutzungshinweis Die Genfer Abkommen und die Zusatzprotokolle werden "GA" und "ZP" abgekürzt. Römische Ziffern dahinter bezeichnen das jeweilige Genfer Abkommen, bzw. Zusatzprotokoll. Werden…
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1. Wie muss die Zivilbevölkerung generell behandelt werden? Das IV. Genfer Abkommen schützt die Zivilbevölkerung vor Angriffen und unmenschlicher Behandlung. Zivilpersonen sind alle Personen, die…
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2. Behandlung von Zivilpersonen nach einer Besetzung B. Schutz der Zivilbevölkerung
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3. Wie sind Frauen zu behandeln? Frauen sind mit der ihrem Geschlecht gebührenden besonderen Rücksicht zu behandeln (Art. 12 V GA I; Art. 12 IV GA II; Art. 14 II GA III; Art. 16 I GA IV). Sie sind…
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4. Wie sind Kinder zu behandeln? Die feindliche Macht, die fremdes Staatsgebiet besetzt hält, soll besonders für die Bedürfnisse der Kinder sorgen. Sie sind gut unterzubringen und zu verpflegen.…
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